Vollmacht für die Urlaubsreise mit Kind?

Vollmacht für die Urlaubsreise mit Kind?

Wer darf mit meinem Kind verreisen?

Üblicherweise steht die Sorge für ein Kind beiden Elternteilen gemeinsam zu. Deshalb ist eine sogenannte Reisevollmacht sinnvoll, wenn nur ein Elternteil allein mit dem Kind verreist und dieser nicht über das alleinige Sorgerecht verfügt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt immer dann eine Reisevollmacht, wenn ein Kind auf einer Auslandsreise nicht von beiden Elternteilen begleitet wird. Dies erleichtert der Grenzpolizei, eine Kindesentziehung oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes aus dem Einflussbereich eines Erziehungsberechtigten auszuschließen. Darüber hinaus sehen die Einreisebestimmungen verschiedener Staaten eine entsprechende Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht vor.

Wann zum Notar?

Grundsätzlich ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich. In vielen Ländern genügt eine formlose Einverständniserklärung. Allerdings wird in Ländern wie Griechenland oder Bosnien und Herzegowina die Vollmacht nur akzeptieren, wenn sie beglaubigt ist. In einigen Ländern ist daneben sogar eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich. In Zweifelsfällen sollte man die Reisevollmacht beim Notar beglaubigen lassen, um etwaige Probleme bei der Anerkennung im Reiseland von vorneherein zu vermeiden.

In welcher Sprache sollte die Reisevollmacht abgefasst sein?

Die Landessprache des Reiseziels wäre hilfreich, aber zumindest in Englisch sollte die Reisevollmacht verfasst sein. Eine Übersetzung ist dann nicht erforderlich.

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema in unserer Kanzlei in Flensburg!